Untenstehend findet ihr gleich mehrere Dokumente, die wir für die Anmeldung benötigen. Bitte lest euch kurz aufmerksam durch, wofür wir welche Dokumente benötigen. Gebt immer nur vollständige Anmelde-Unterlagen ab, damit alles rasch und ohne Verzögerung bearbeitet werden kann. Nachgereichte Dokumente lassen sich nur mit großem Aufwand den Dokumenten zuordnen, die bereits eingereicht wurden.
Das sind die kompletten Anmelde-Unterlagen, die ihr zusammen bei uns einreicht.
1. Aufnahmeantrag FCG
Der Aufnahmeantrag ist für die Anmeldung in unserem Verein. Er sorgt dafür, dass ihr oder euer Kind ordentlich als Mitglied geführt werdet und ihr am Vereinsleben teilnehmen könnt.
2. Passantrag FCG/WFLV
Der Passantrag ist für die Anmeldung beim Verband. Damit du oder dein Kind für unseren Verein in offiziellen Spielen auf dem Platz stehen darfst, muss der Passantrag ausgefüllt werden.
3. Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Für SpielerInnen unter 18 Jahren mit erstmaligem Antrag auf Spielberechtigung (wenn du oder dein Kind also noch nie beim Verband angemeldet warst) muss noch eine Meldebescheinigung (keine Geburstsurkunde) des Einwohnermeldeamtes eingereicht werden. Bei der Stadt Münster kann man diese online beantragen und sich zusenden lassen.
Meldebescheinigung hier beantragen
4. Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Namen und Fotos auf der Internetseite
Wie stolz ist man, wenn man sein eigenes Foto oder das des Kindes mit Namen auf der Internetseite findet. Oder auch das Teamfoto? Genau für diese Fälle benötigen wir deine Einverständniserklärung mit den abgehakten optionalen Kontrollkästchen. Nur dann dürfen wir die Fotos verwenden.
Einverständniserklärung herunterladen
5. Zusatzerklärung für Minderjährige unter 16 Jahren
Und speziell bei Minderjährigen benötigen wir dafür als Ergänzung zur Einverständniserklärung noch eine Zusatzerklärung der Erziehungsberechtigten.
Kann ich den Mitgliedsbeitrag auch halbjährlich zahlen?
Ja, das geht. Dazu muss auf dem Anmeldeformular explizit angegeben werden, dass halbjährlich bezahlt werden soll.
Wann wird der Mitgliedsbeitrag abgebucht?
In der Regel wird der Mitgliedsbeitrag Anfang Oktober eines Jahres abgebucht. Der Beitrag gilt immer für ein Jahr. Bei halbjährlicher Zahlungsweise erfolgt die zweite Zahlung Anfang Februar.
Zu wann kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Die Mitgliedschaft im Verein kann zum 30.06. eines Jahres gekündigt werden. Bei Kindern und Jugendlichen gilt dazu die Regel, dass für diese die Mitgliedschaft auch zum 31.12. gekündigt werden kann.
Kann ich meine Mitgliedschaft nachträglich auf eine Familienmitgliedschaft ändern?
Ja, das geht. Bitte gib bei einer Neuanmeldung diesen Änderungswunsch an und notiere Name und Geburtsdatum der bereits angemeldeten Mitglieder. Alternativ kannst du dich in der Geschäftsstelle melden.
Gibt es Unterstützungen für Familien die BuT beziehen oder die Münsterland Karte besitzen?
Wir möchten allen Kindern die Möglichkeit bieten bei uns mit Freude am Vereinsleben teilzunehmen und mit den Freundinnen und Freunden Fußball zu spielen. Bitte wende dich an die Geschäftsstelle, wir helfen gerne weiter.
Wo finde ich die Vereinssatzung zur Mitgliedschaft?
Die aktuellste Fassung der Vereinssatzung findest du hier.